Die Mieterselbstauskunft

Mieterselbstauskunft

Wenn es darum geht, Eigentum fremden Personen anzuvertrauen, stehen viele Vermieter vor der schwierigen Entscheidung, welcher Interessent einziehen darf. Dabei ist Mieterselbstauskunft die wichtigste Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages. Die in dem Formular zur Mieterselbstauskunft angegeben Daten sind zunächst der einzige Anhaltspunkt darüber, ob die Interessenten als Mieter geeignet sind.

Die Mieter Selbstauskunft beinhaltet sowohl Informationen zum Privatleben als auch zu den Arbeitsverhältnissen sowie der finanziellen Situation der in Frage kommenden Mieter. Neben den allgemeinen Angaben zur Person, wie zum Beispiel der bisherigen Anschrift, dem Familienstand und der Staatsangehörigkeit werden sowohl vom Mietbewerber als auch vom Mitmieter Auskunft über den bisherigen Vermieter und den derzeitigen Arbeitgeber verlangt. Dazu soll der Interessent im Formular zur Mieterselbstauskunft auch auf seinen Beruf und neben der Angabe von Bankdaten-Bankverbindung, Kontonummer und Bankleihzahl-auf die Dauer seiner Beschäftigung eingehen und Nachweise zu seinem Nettoeinkommen erbringen.

Ein weiterer wichtiger Teil Mieterselbstauskunft umfasst sämtliche Informationen des Mieters, die die Verhältnisse im Bezug auf das Mietobjekt offenlegen: Hier soll angegeben werden, für wie viele Personen die Wohnung benötigt wird, ob und wie viele Verwandte oder Kinder zum Haushalt gehören und ob diese über ein eigenes Einkommen verfügen. Darüber hinaus wird in der Mieterselbstauskunft eine Erklärung des Mietinteressenten abgegeben, dass keine Absicht besteht, weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen oder eine Wohngemeinschaft zu gründen und dass die Wohnung nicht gewerblich genutzt wird. Außerdem soll mitgeteilt werden, ob Musikinstrumente gespielt und Haustiere gehalten werden.

Auch die Dauer des derzeitigen Mietverhältnisses wird in der Mieterselbstauskunft angegeben, insbesondere ob dieses vom Mieter oder Vermieter gekündigt wurde. Dazu wird auch nach dem Grund der Kündigung und des Wohnungswechsels gefragt. Variierend wird in der Mieterselbstauskunft auch oft festgehalten, ob über die Räumung der letzten Wohnung ein Räumungsrechtsstreit abhängig war und in welcher Höhe vom Mieter Verbindlichkeiten getilgt werden müssen. Natürlich sind nicht in jedem Formular der Mieter Selbstauskunft die gleichen Angaben gefragt, allerdings will sich der Vermieter einen Überblick über die Zahlungsfähigkeit der in Frage kommenden Mieter verschaffen. So können auch Informationen über eventuell laufende Konkurs-oder Insolvenzverfahren verlangt werden, ob der Mieter als Schuldner von Mahnungen, eidesstattlichen Versicherungen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betroffen ist. Der Mieterselbstauskunft kann der Vermieter auch entnehmen, ob der Mietbewerber in der Lage ist, die die Kosten der Mietsicherheit zu leisten sowie die Monatsmiete fortlaufend zu zahlen.

Abschließend wird in der Mieterselbstauskunft meist die Erklärung des Mieters abgegeben, Referenzfragen beim Vormieter und eventuell bei der Bank Nachfragen zur Schufa-Selbstauskunft zu gestatten.

Allerdings bietet die Mieterselbstauskunft nicht unbedingt die ausreichende Sicherheit vor bösen Überraschungen: Auch wenn der Mieter die wahrheitsgemäßen Angaben der Informationen erklärt, hat sich schon oft gezeigt, dass Angaben in der Mieterselbstauskunft vorsätzlich falsch angegeben werden. Die Vermieter haben in jedem Fall große Nachteile davon, da eine falsche Mieterselbstauskunft oft keine rechtlichen Folgen für den Mieter hat. Viele Interessenten sehen sich gerade im Bezug auf persönliche Fragen nicht zu korrekten Angaben in der Mieterselbstauskunft verpflichtet, besonders dann, wenn ein Vermieter schon einmal Probleme mit einem Mieter hatte. Auch wenn ein Mieter durch falsche finanzielle Angaben in der Mieterselbstauskunft gegebenenfalls wegen Betruges oder Täuschung rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist dies für den Vermieter wenig hilfreich, wenn es sich um Mietnomaden handelt. Meist ist es so gut wie unmöglich, Mietpreller, die sich aus dem Staub machen, aufzuspüren. Dabei bleiben die Vermieter auf dem Schaden und den Kosten sitzen. Unabhängig davon, welche Angaben in der Mieterselbstauskunft gemacht wurden, sind diese Angaben für Vermieter nicht ausreichend, um mit Sicherheit die richtige Entscheidung treffen zu können. Auch wenn die meisten Angaben der Mieterselbstauskunft überzeugend klingen, sollten sich Vermieter immer auch auf andere Weise Informationen darüber beschaffen, an wen sie ihr Eigentum vermieten.


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Die Mieterselbstauskunft. Schütz eine Mieterselbstauskunft vor Mietnomaden?